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Allgemeine Reise - und Vertragsbedingungen

1.  Vertragsgegenstand

 

 

KOJICH & FELDER REISEN ZUR KUNST GmbH (Nachfolgend K&F_RZK) veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns, die Reise gemäss den Daten und Beschreibungen von Anfang bis Ende zu organisieren, die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reise-Arrangement anbieten.

 

Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz und für Bahn- oder Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme, die im Internet immer aktualisiert sind. Sie müssen selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

 

2.  Vertragsabschluss

 

Der Vertrag zwischen Ihnen und K&F_RZK kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und K&F_RZK

 

Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung der Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Sie dafür mit einer Gebühr von CHF 60.- pro gebuchte Person. Kommen zusätzlich Änderungen von bereits ausgestellten Flugtickets hinzu, so müssen die von der Airline dafür erhobenen Gebühren zusätzlich durch Sie übernommen werden.

 

3.  Zahlungen

 

Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

 

  • 30% des Reisepreises: 30 Tage nach der Anmeldung, bzw. spätestens 90 Tage vor der Abreise

 

  • 100% Reisepreises: 30 Tage vor Anreise

 

Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, erhalten Sie alle weiteren Reiseunterlagen (Hotelgutscheine, Reiseprogramme, Flugkarten usw.) bis spätestens 10 Tage vor Abreise.

 

4.  Preisänderungen

 

Es gibt Fälle, bei denen der von uns angegebene Preis aus besonderen Gründen

erhöht werden muss, wie z.B.:

 

  • nachträgliche Preiserhöhungen von Transportunternehmen (z.B.Treibstoffzuschläge)

  • neu eingeführte/erhöhte staatliche Abgaben

  • Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)

  • Wechselkursänderungen

  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

  • plausibel erklärbare Druckfehler

 

K&F_RZK wird Preiserhöhungen, verglichen mit dem angegebenen Preis, jedoch höchstens bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des angegebenen Preises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von K&F_RZK alle bereits erfolgten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sollte die Möglichkeit zu einem Ersatzangebot vorhanden sein, können Sie dieses stattdessen in Anspruch nehmen.

 

5.  Schwierigkeiten während der Reise

 

Entspricht die Reise nicht den versprochenen Leistungen der ausgeschriebenen Reise, oder ist sie mit anderen erheblichen Mängeln behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung von K&F_RZK unverzüglich eine unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung von K&F_RZK oder dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Sofern die Reiseleitung von K&F_RZK oder der örtliche Leistungsträger nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch K&F_RZK erstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der Reiseleitung von K&F_RZK oder des örtlichen Leistungsträgers müssen Sie uns spätestens innert 20 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.

 

6.  Haftung Im Allgemeinen

 

K&F_RZK haftet für die korrekte Erfüllung des Reise Arrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es K&F_RZK nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet K&F_RZK nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche K&F_RZK nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

 

In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

 

Versicherungen

 

Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten, Annullationskosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie nicht bereits über entsprechende Versicherungen mit genügender Deckung verfügen (ETI-Schutzbrief, Intertours Winterthur, usw.).

 

7.  Annullation oder Auftragsänderung

 

Die Annullierung bzw. Umbuchung muss bis spätestens 90 Tage vor der Abreise erfolgen. K&F_RZK behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzuverrechnen. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht zwingend durch die Annullationskostenversicherung gedeckt sind. 

 

Annullationskosten

 

bis 90 Tage vor Reisebeginn

 

Annullierungsgebühr CHF 150.– pro Auftrag. K&F_RZK behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzu- verrechnen.

 

89-30 Tage vor Reisebeginn

 

Annullierungsgebühr CHF 300.– pro Auftrag. K&F_RZK behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzu- verrechnen.

 

29-8 Tage vor Reisebeginn

 

Annullierungsgebühr von CHF 500.– pro Auftrag plus alle Annullierungskosten, welche von unseren Leistungsträgern (Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden.

 

7-0 Tage vor Reisebeginn

 

100 % der Reisekosten.

Die Annullationskostenversicherung übernimmt die Kosten in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers oder dessen direkte Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservierungsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullationskosten- versicherung.

 

Ersatzperson

 

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, eine Ersatzperson bekanntzugeben, die das von Ihnen gebuchte Arrangement zu den gleichen Bedingungen in Anspruch nimmt, so erhebt K&F_RZK lediglich die Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen davon sind Flugbuchungen, die kurzfristig nicht mehr kostenfrei umgebucht werden können. In diesem Fall können weitere Kosten anfallen, die wir Ihnen aber vorher bekannt geben.

 

  1. Vorzeitiger Abbruch oder verspäteter Antritt der Reise Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder verspätet antreten, so kann Ihnen K&F_RZK den Preis für das Arrangement nicht zurückerstatten. Nicht bezogene Leistungen können nur in Ausnahmefällen vergütet werden.

 

  1. Absage der Reise durch K&F_RZK/Programmänderungen

 

Flugtransport

 

Ist das von K&F_RZK verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen mit dem vorgesehenen Flugzeugtyp zeitgerecht durchzuführen, so behält sich K&F_RZK das Recht vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.

 

Programmänderungen

 

K&F_RZK behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvor- hergesehene Umstände es erfordern. K&F_RZK bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

 

Unterbeteiligung

 

Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die K&F_RZK vor der Abreise zu einer we-

 

sentlichen Änderung der beschriebenen Leistungen zwingen, kann K&F_RZK die

Reise bis spätestens 4 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

8. Annullation oder Auftragsänderung – Tagesreisen und Tagesprogramme (z.B. Stadtspaziergänge, Kurse usw.)

 

Annullation/Änderung durch Sie

 

Falls Sie eine gebuchte Reise oder Tagesprogram nicht antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so müssen Sie dies K&F_RZK durch E-Mail unter Angabe des Grundes mitteilen. 

 

Bearbeitungsgebühr Tagesreisen

 

Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie uns eine

Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Auftrag. Die Annullierung bzw. Umbuchung muss bis spätestens 30 Tage vor der Abreise erfolgen. K&F_RZK behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzuverrechnen. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht zwingend durch die Annullationskostenversicherung gedeckt sind. Diese Spesen sind in jedem Fall an uns zu bezahlen.

 

Annullationskosten Tagesreisen

 

bis 14 Tage vor Reisebeginn

 

Annullierungsgebühr CHF 100.– pro Auftrag. K&F_RZK behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzu- verrechnen.

 

13-0 Tage vor Reisebeginn

 

Annullierungsgebühr von CHF 150.– pro Auftrag plus alle Annullierungskosten, welche von unseren Leistungsträgern (Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden.

 

Die Annullationskostenversicherung übernimmt die Kosten in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers oder dessen direkte Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservierungsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullationskosten- versicherung.

 

Ersatzperson

 

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, eine Ersatzperson bekanntzugeben, die das von Ihnen gebuchte Arrangement zu den gleichen Bedingungen in Anspruch nimmt, so erhebt K&F_RZK lediglich die Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen davon sind Flugbuchungen, die kurzfristig nicht mehr kostenfrei umgebucht werden können. In diesem Fall können weitere Kosten anfallen, die wir Ihnen aber vorher bekannt geben.

 

Annullationskosten Tagesprogramme (Stadtspaziergänge, Kurse)

 

2 bis 7 Tage vor dem Beginn des Tagesprogrammes 

 

Annullierungsgebühr von CHF 20.-

 

1 bis 0 Tage vor dem Beginn des Tagesprogrammes 

 

Annullierungsgebühr von CHF 40.-

 

Vorzeitiger Abbruch oder verspäteter Antritt der Reise Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder verspätet antreten, so kann Ihnen K&F_RZK den Preis für das Arrangement nicht zurückerstatten. Nicht bezogene Leistungen können nur in Ausnahmefällen vergütet werden.

 

9. Absage der Reise durch K&F_RZK/Programmänderungen

 

Flugtransport

 

Ist das von K&F_RZK verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen mit dem vorgesehenen Flugzeugtyp zeitgerecht durchzuführen, so behält sich K&F_RZK das Recht vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.

 

Programmänderungen

 

K&F_RZK behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvor- hergesehene Umstände es erfordern. K&F_RZK bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

 

Unterbeteiligung

 

Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die K&F_RZK vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der beschriebenen Leistungen zwingen, kann K&F_RZK die Reise bis spätestens 4 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

10.  Höhere Gewalt und Streiks

 

 

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von K&F_RZK nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist K&F_RZK befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung, die von K&F_RZK bereits ge- machten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

11.  Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

 

 

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie eine Reise aufgrund der Nichtbeachtung der existierenden Vorschriften nicht antreten können bzw. abbrechen müssen, kann Sie die K&F_RZK mit den entsprechenden Rück- trittsgebühren belasten.

12.  Gerichtsstand

 

Im Verhältnis zwischen Ihnen und K&F_RZK ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Zur Beurteilung sind ausschliesslich die Gerichte von Basel zuständig.

 

KOJICH & FELDER REISEN ZUR KUNST GmbH

 

Im Glögglihof 16 · CH-4125 Riehen

Tel. 078 941 76 86

e-mail: info@reisenzurkunst.ch

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